Befestigungen – unterschätztes Risiko

Bauen und Befestigen ist fast so alt wie unsere Zivilisation, mindestens jedoch ca. 4000 Jahre, als die ersten sesshaften Zivilisationsstrukturen entstanden sind.

Wie ist es heutzutage, im Europäischen Regelwerk?

Sie montieren eine Konstruktion an die Wand,
die nach CE-Kriterien und mit CE-Kennzeichnung hergestellt wurde.

So weit, so gut, das wird täglich zigtausendmal praktiziert.
Aber sind Sie sicher, dass Ihre Befestigung hält?
Auch im Hinblick auf die europäische Normung?

Nach den Normen zur Vergabe des CE-Kennzeichens müssen Sie die bestellte und gelieferte Leistung garantieren. In aller Regel durch die Dokumentation mit durchgängiger CE-Nachverfolgung, bzw. Bearbeiten des Produktes nach den dementsprechenden Vorgaben. Dazu gehört hier das Befestigungsmittel mit Einbauvorschriften, Statik und die Montage im Befestigungsuntergrund. Zusätzlich sogar der Nachweis der resultierenden Lasten in Wand, Boden, Decke und Fundament etc.

Dies wird in der Leistungserklärung beschrieben, die mit dem CE-Dokument erstellt werden muss.

Selbst wenn Sie diese Dokumentation schlüssig und umfassend erarbeitet haben, kann es im Schadensfall eng werden, selbst mit der Leistungserklärung Ihrer Arbeit.

Anzusetzen ist hier der Grundsatz der Prüfung und Kontrolle. Hier: die Verankerung an sich und der Verankerungsgrund.

Wie aber prüfen? Sichtprüfung? Maßliche Überprüfung? Dicke der Mörtelfuge? Mauerwerksfehlstellen sowie Betonfehlstellen durch Lufteinschlüsse und Defekte in der Wand können unbemerkt die Haltbarkeit eines Ankers reduzieren. Wie ist es im Altbestand? Hier ist ja zusätzlich kein Nachweis nach CE für den Verankerungsgrund vorhanden und das gilt für Mauerwerk und Beton.

Wir befinden uns hier im Gefahrenbereich, obwohl noch nichts passiert ist. Der Mangel ist jedoch offensichtlich.

Eine Prüfung kann über eine sachkundige Untersuchung des Befestigungsuntergrunds oder über die Prüfung der Befestigung auf Last nach statischer Berechnung erfolgen.

Ein Beispiel

Gewerbe-Altbau vor dem Krieg; nach dem Krieg teilweiser Mauerwerksaufbau, auch durch Betonieren. Das neue Geländer wird außen im Altbestand an der Hauswand befestigt.

Montage durch einen Sachkundigen. Herstellen der Befestigung mit CE-dokumentierten Befestigungsteilen, mit geeigneten Merkmalen in der Leistungserklärung. Wie z. B. Klebemörtel oder Gewindestangen.

Dokumentierte Prüfung eines jeden Ankers mit Ankerzugprüfung nach statischen Vorgaben, Prüfung, bzw. Überwachung durch ein anerkanntes Prüfinstitut.

Ergebnis: Vergabe des CE-Dokumentes und Leistungserklärung für das Geländer.

Formal nach den gültigen Regelwerken nicht möglich, doch aus Sachverständiger-Sicht kann ein jahrtausende altes Können und Wissen mit modernsten Mitteln der Technik in Verarbeitung und Prüfung durchaus den zur Zeit gültigen allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Einzig und allein die Vorgehensweise hier entscheidet über das Gelingen der Arbeit.

Ergänzend sei hingewiesen, dass Befestigungsanker für Absturzsicherungen, bzw. Industriekletterer geprüft werden müssen. In dem Falle nach Din EN 729, bzw. über Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

Die Befestigungstechnik ist vielschichtig mit einer Unmenge an Anwendungen. Es gibt kaum ein Bauwerk oder ein Gewerk auf dem Bau das ohne Befestigungstechnik auskommt.

Hier ein paar Beispiele

Wie würde sich eine Versicherung für Gerüstbauer verhalten, wenn nach einem Sturm die Mauerwerksdübel versagt haben? Hier wäre es zumindest von Vorteil, wenn ein einfacher Nachweis mit Zugversuch die ordnungsgemäße Verankerung nachgewiesen hätte.

Was sagt die Haftpflichtversicherung, wenn ein kürzlich montiertes Vordach herunterfällt?

Wie würde wohl der Staatsanwalt argumentieren, wenn Ihr Gast mit dem Geländer abstürzt?

Mit Sicherheit wird nachgefragt, weil nachgefragt werden muss.

Nehmen Sie sich die Zeit, es ist nicht viel. Jedoch erspart es Ihnen womöglich eine existenzgefährdende Situation und obendrauf punkten Sie bei Ihrem Angebot oder Ihrer Arbeit von Kompetenz, die sonst kaum einer bieten kann.

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