Überprüfen von Befestigungspunkten an Bauwerken

Die Sicherheit der Anschlagpunkte sollte regelmäßig durch eine Zugprüfung geprüft und dokumentiert werden.

Absturzsicherung: Das Überprüfen von Befestigungspunkten an Bauwerken, insbesondere Anschlagpunkten für Personen, ist eine sehr sicherheitssensible Angelegenheit. Doch nicht immer wird dem die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt, wie der Autor moniert.

Die Sicherung gegen Absturz von Personen ist einer der wichtigsten Gesichtspunkte bei der Herstellung, Wartung oder Instandsetzung an Bauwerken. Die bekanntesten Lösungen sind Brüstungen wie Geländer, Verglasungen oder Verbauungen, die einen Absturz nach den geltenden Regelwerken verhindern sollen.

Nicht in allen Fällen können diese baulichen Gegebenheiten geschaffen werden. Hier kommen häufig Anschlagpunkte und andere Sicherungsmittel zum Einsatz. Nehmen wir einen Anschlagpunkt, zum Beispiel Klebeanker mit Einhängeöse.

Diese Produkte sind bauaufsichtlich geprüft und besitzen ein CE-Kennzeichen für das Inverkehrbringen in den europäischen Markt, inklusive Leistungserklärung nach europäischen Vorgaben und Regelwerken. Dies funktioniert am Bauwerk, wenn alle Voraussetzungen, beschrieben in der Zulassung des jeweiligen Anschlagpunktes, erfüllt sind.

Prüfen Sie die Anschlagpunkte

Ist das nicht der Fall, wird dies schwieriger. Nehmen wir an, wir haben ein Bauwerk mit dem DIN-Baustoff Beton und einer Statik nach DIN. Formal darf hier ein Anschlagpunkt nach DIN EN nicht verbaut werden, da eine Vermischung von alter nationaler Norm mit europäischer Norm nicht zulässig ist.

Diese Vorschrift wird jedoch häufig außer Acht gelassen. Gründe mögen Unwissenheit sein oder ein einfaches Übergehen. Nach den wenigen Schadensfällen zu beurteilen, scheint diese Vorgehensweise auch gut zu funktionieren. Interessant für den Sachkundigen oder Sachverständigen wird es bei einer jährlichen Prüfung, die den Zustand und die Leistungsfähigkeit des Anschlagpunktes nachweisen soll.

Die Prüfung besteht hier im Normalfall aus einer Sichtprobe und der Prüfung der Montageprotokolle. Seit kurzem wird von einigen Herstellern neben der Vorgabe „Zugprüfung bei Montage“ auch eine „Zugprüfung planmäßig“ genannt. Die vielfach (noch) bekannte „Rüttelprobe“ gehört in den Bereich einer gut gemeinten Prüfung nach Gefühl.

In der Praxis ist dem Autor von vielen Kontakten aus Fachkreisen glaubhaft versichert worden, dass montierten Sicherungssystemen wie Anschlagpunkten kaum blinde Zuverlässigkeit geschenkt wird. Anstatt diese zu verwenden, werden alternative Anschlagpunkte gesucht.

Achten Sie auf die Zuständigkeit

Für den Autor ist das nachvollziehbar; hält sich doch hartnäckig die Vorgabe, dass wegen der Gefahr der Beschädigung der Anschlagpunkte keine Zugprüfungen durchgeführt werden dürfen. Für den Autor als Sachverständiger stellt sich nun die Frage: Im Schadensfall ist nun wer für den Staatsanwalt interessant?

– Der Monteur?

– Der Betreiber (beziehungsweise dessen Erfüllungsgehilfe, der Prüfer der Anschlagspunkte)?

– Der, der abgestürzt ist beziehungsweise dessen Firma oder Sicherheitsbeauftragter?

Für den Autor kommt in der logischen Folge nur einer in Frage: Der Betreiber beziehungsweise dessen Erfüllungsgehilfe.

Der Grund liegt in der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Anschlagpunktes. Ein Montageprotokoll kann dies dauerhaft nicht erfüllen. Aus den Erfahrungen kann der Autor auch berichten, dass ein Korrosionsangriff auf den Anschlagpunkt durchaus von außen nicht sichtbar sein muss. Daneben unterliegt das Bauwerk einer Alterung und Veränderung durch äußere Einwirkungen. Nicht selten werden durch Feuchtigkeitseintrag aggressive Medien an den Befestigungspunkt transportiert, oder es findet dort eine Aufkonzentration statt, die zu Korrosion oder Zersetzung führt. Auf Rissbildung in Beton (Mauerwerk) soll hier nicht weiter eingegangen werden.

Arbeiten Sie redundant

Im Schadensfall ist der Prüfer in der Verantwortung. Dabei wäre es einfach und korrekt, durch eine Zugprüfung auf Nennlast den Nachweis der tatsächlichen aktuellen Leistungsfähigkeit zu erbringen und diesen zu dokumentieren.

„Hätte es Möglichkeiten gegeben, dies zu vermeiden…?“ Diese Frage würde im Schadensfall mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einem Richter oder Staatsanwalt gestellt werden. Professionelle Kletterer und Retter an Gebäuden und Strukturen arbeiten grundsätzlich redundant. Am Gebäude dienstleistend arbeitende Personen wie an Rauchklappen, Luft-/Abgassystemen und Wärmeanlagen, sind meist nur einfach gesichert für den seltenen Fall der Fälle. Da kommt es jedoch genau auf den Anschlagpunkt an. Der muss halten!

Noch ein Wort zu dem oft zitierten Argument, eine Zugprüfung könnte den Anschlagpunkt beschädigen. Grundsätzlich sind Profis am Werk, wenn es um technische Einrichtungen zum Schutz von Menschen geht. Wie sieht die Situation nun aus bei der nach einem Jahr wiederkehrenden Prüfung?

Das Flachdach wurde saniert, der Dachdecker hatte den günstig gelegenen Anschlagpunkt mit der tollen Öse für seine Seilwinde genutzt und dadurch effektiv und schnell mit Schutzgerüst arbeiten können. In einem Jahr kann an so einem Befestigungspunkt viel passieren. Für den Autor stellt sich die Frage, wie man dieses Szenario so konsequent ausblenden kann. Dies wird bekräftigt durch die Bauart dieser Anschlagpunkte, die vergleichbar oder gleich herkömmlicher Befestigungen sind. Nehmen wir eine Geländerbefestigung in einem Fußballstadion. Jede Woche ein Tor für die eigene Mannschaft bedeutet rund fünfzig schwellende Lastfälle pro Jahr. Das bedeutet, eine Nennlast wird planmäßig übers Jahr immer wieder aufgebracht. Für den Autor ist es nahezu unverantwortlich, eine kontrollierte Lastaufbringung zur Überprüfung von Anschlagpunkten grundsätzlich auszuschließen.

Fazit: Nutzen Sie die Anschlagpunkte

Gerne steht der Autor bereit, konstruktiv in Fachkreisen sinnvolle einfache Formen der Überprüfung zu finden, damit eine sichere Nutzung gewährleistet ist. Aus Sachverständigensicht ist es nicht nachvollziehbar, dass in den Vorgaben der Gebäudesicherheit Anschlagsysteme mit hohem Aufwand gefordert werden, die aber von denen, die diese bräuchten, nicht genutzt werden.

Eine Antwort

  1. Guter Beitrag. Es wird Zeit, dass mit veralteten Ansichten aufgeräumt wird. Wie viele Unfälle hätten durch eine Zugprüfung schon verhindert werden können! Vielen Dank!

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